Kostenübernahme
Die Kosten für eine Ernährungstherapie werden in der Regel von den Krankenkassen bezuschusst. Da die Kostenbeteiligung der Krankenkassen allerdings eine freiwillige Leistung ist, fällt die Höhe der Erstattung je nach Krankenkasse unterschiedlich aus. Fragen Sie vorab bei Ihrer Krankenkasse nach einer Kostenübernahme. Gerne erstelle ich Ihnen bei Bedarf einen Kostenvoranschlag.
Ernährungstherapie
Die Ernährungstherapie ist eine ergänzende Maßnahme zur Rehabilitation (§43 SGB V). Sie richtet sich an Menschen, die bereits erkrankt sind. Sie erfolgt in Kooperation mit dem behandelnden Arzt bei Vorliegen einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung. Die Krankenkassen bezuschussen in der Regel fünf bis sechs Einzelberatungstermine.
Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
Die Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ist für die Gewährung der Ernährungstherapie notwendig. Das Ausstellen dieser Bescheinigung ist für den Arzt Heilmittelbudgetneutral. Somit entstehen dadurch keine Zusatzkosten. Nutzen Sie dafür gerne das Formular „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“.
Privat versicherten Patienten
Privatversicherte Patienten wenden sich bitte an den Ansprechpartner ihrer Krankenkasse, da die Ernährungsberatung nach individuellen Versicherungsbedingungen berücksichtigt wird. Gerne erstelle ich Ihnen hierfür einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
Ernährungstherapie
Die Ernährungstherapeutische Beratung (nach § 43 SGB V) wird bei ernährungsmitbedingten Erkrankungen wie Übergewicht, Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörungen, Allergien, Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes etc. eingesetzt. Sie erfolgt auf ärztliche Anordnung und findet meist in mehreren Beratungseinheiten statt.
Ziel der Beratung ist es, Ihr Wohlbefinden und Ihre Lebensqualität durch eine spezielle auf Sie abgestimmte Ernährung zu verbessern.
In den Beratungsgesprächen lernen Sie deshalb zunächst den Zusammenhang zwischen Ihrem Krankheitsbild und der Ernährung kennen. Mittels Analyse und Bewertung Ihrer aktuellen Ernährung lassen sich individuelle bedarfsgerechte Empfehlungen für Sie ableiten. Beispielsweise erfahren Sie, wie Sie die Auswahl Ihrer Lebensmittel, Ihr Essverhalten und die Zubereitung Ihrer Speisen verändern können. Ich begleite Sie gerne beim Trainieren und Festigen neuer Ess- und Trinkgewohnheiten, vor allem bei deren praktischer Umsetzung. Dabei stehen Sie mit Ihren individuellen Fragen im Mittelpunkt.
Die Krankenkassen akzeptieren Bescheinigungen oder Überweisungen, aus denen die Indikation und die Empfehlungen für eine ernährungstherapeutische Beratung aus ärztlicher Sicht hervorgehen. Nutzen Sie dafür gerne das Formular „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“.
Angebote Ernährungstherapie
Gewichtsmanagement
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Übergewicht (Adipositas)
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Mangelernährung
Nahrungsmittelunverträglichkeiten und Allergien
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Lactoseintoleranz (Milchzuckerunverträglichkeit)
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Fructosemalabsorbtion (Fruchtzuckerunverträglichkeit)
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Sorbitunverträglichkeit
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Zölliakie
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Nahrungsmittelallergien (Erdnuss, Schalenfrüchte)
Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems
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Osteoporose
Stoffwechselstörungen
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Insulinresistenz
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Diabetes mellitus Typ 2
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Gestationsdiabetes (Schwangerschaftsdiabetes)
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Polyzystisches Ovar Syndrom (PCOS)
Krankheiten des Verdauungssystems
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Sodbrennen (Refluxösophagitis)
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Magenschleimhautentzündungen (Gastritis)
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Durchfälle (Diarrhoe)
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Chronische Verstopfung (Obstipation)
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Divertikulitis
Ablauf einer Ernährungsberatung
Erstkontakt
Vertrauen und Sympathie sind wichtige Voraussetzungen für eine gute Zusammenarbeit. Um Ihnen ein Gefühl davon zu vermitteln, biete ich Ihnen ein kostenloses telefonisches Vorgespräch an. Dabei klären wir Ihre Fragen und ich bespreche mit Ihnen den Ablauf und Organisatorisches zu meiner Beratung. Außerdem informiere ich Sie über die Kosten und die Möglichkeiten einer Erstattung meiner Beratungsleistung.
Erstberatung
Die erste Beratung startet mit einem detaillierten Gespräch über Ihre Ernährungs- und Lebensgewohnheiten, der sogenannten Anamnese. Ich bespreche mit Ihnen Ihr Anliegen und Ihre ärztlichen Befunde, beispielsweise Laborwerte. Sie können mir diese Unterlagen gerne vorab zukommen lassen, oder Sie bringen Sie zur Erstberatung mit. Gemeinsam legen wir dann Ihre Beratungsziele fest. Außerdem erhalten Sie eine Anleitung zur Führung eines Ernährungsprotokolls oder bei Bedarf auch eines Ess-Beschwerdeprotokolls. Das Protokoll dient dazu, Ihre bestehenden Gewohnheiten nachvollziehen und gegebenenfalls optimieren zu können. Es gibt auch Hinweise darauf, ob Sie ausreichend mit Nährstoffen versorgt sind.
Falls nötig, erstelle ich Ihnen im Anschluss einen unverbindlichen Kostenvoranschlag zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse.
Die Erstberatung dauert 60 Minuten.
Folgeberatungen
In den folgenden Beratungen bespreche ich mit Ihnen zunächst die Auswertung Ihres Ernährungsprotokolls. Schrittweise legen wir dann gemeinsam fest, wie Sie Ihre Ernährung optimieren können. Dabei spielt die Vermittlung von fachlichen Inhalten ebenso eine Rolle wie Ihre persönlichen Bedürfnisse. Ziel ist es, Ihre neuen Ernährungsgewohnheiten in Ihren Alltag zu integrieren.
Folgeberatungen dauern in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten, je nach Ihren Wünschen/Bedürfnissen.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Schreiben Sie mir gerne über das Kontaktformular oder rufen Sie mich an für ein kostenloses kurzes Infogespräch. Ich freue mich, Sie kennenzulernen.